Teilnahmebeschränkung:
Die Teilnahme ist Personen untersagt, die in den letzten 14 Tagen einen Kontakt zu einem SARS-CoV-2-Infizierten hatten, Symptome einer Atemwegserkrankung (vor allem Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) aufweisen, nicht bereit sind, die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einzuhalten oder für die Quarantänemaßnahmen des betroffenen Bundeslandes wegen eines Aufenthaltes in einemRisikogebiet zutreffen.
Abstandsregeln:
In den Gottesdiensten werden folgende Mindestabstände eingehalten:
• 1,5 m zwischen Gottesdienstbesuchern
• 2,0 m zwischen den liturgischen Diensten
• 3,0 m zwischen Singenden/Blasinstrumentalisten
Ausgenommen von den Mindestabständen sind Angehörige eines Hausstandes sowie max. 5Personen aus bis zu 2 Hausständen (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt), wenn diese sich im Vorfeld als Gruppe gemeinsam anmelden.
Mund–Nasen–Bedeckung:
Alle Teilnehmer haben beim Betreten und Verlassen der Kirche, beim Gang zur Kommunion und auf den Plätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nur zum Kommunionempfang darf die Mund-Nasen-Bedeckung kurz abgenommen werden.
Ausgenommen sind Geistliche sowie Lektorinnen und Lektoren, Sängerinnen und Sänger, während diese ihren Dienst ausüben. Alle Kommunionspender tragen einen Mund-Nasen-Schutz.
Händehygiene:
Für alle Anwesenden besteht die Möglichkeit einer Händehygiene durch Waschen oder Desinfizieren.
Wer die Kommunion spendet desinfiziert seine Hände vor der Austeilung der heiligen Kommunion. Es ist eine gewisse Zeit (rd. 30 Sekunden) mit der Austeilung der Kommunion zu warten.
Alternativ: Der Kommunionspender trägt weiße Baumwollhandschuhe (im Drogeriemarkt erhältlich und nach jeder Benutzung zu waschen) oder benutzt eine Hostienzange.
Lüftung und Reinigung:
In geschlossenen Räumen ist ein ausreichender Luftaustausch sichergestellt, um die Konzentration von möglicherweise in der Luft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen zu reduzieren.
Alternativ kann die Handlungshilfe „Heizen und Lüften von Kirchen während der Corona-Pandemie“ des Dezernates Bau und Kunst zurückgegriffen werden. Die entsprechenden Schutzmaßnahmen und Beschränkungen der Handlungshilfe sind im Hygienekonzept zu dokumentieren. Zudem sind die Wechselwirkungen für anderen Aktivitäten in den Kirchen, wie z.B. Chorproben, zu berücksichtigen.
Kontaktflächen werde regelmäßig, je nach Nutzungshäufigkeit, mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger gereinigt oder desinfiziert (mindestens begrenzt viruzides Mittel).
Benutzung von Gegenständen:
Es werden keine Gegenstände zwischen Personen entgegengenommen und weitergereicht und Kontaktflächen nach Möglichkeit verhindert.
Nachverfolgung von Infektionsketten:
Es wird dokumentiert, welche Personen an dem Gottesdienst teilgenommen haben. Gruppen von max. 5 Personen aus bis zu 2 Hausständen, die beieinandersitzen, sind als solche in der Dokumentation kenntlich gemacht. Die Dokumentation wird unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen geführt und nach Ablauf von einem Monat nach der Veranstaltung vernichtet (s. Vorlage auf Bistums-Website).
Musikalische Gestaltung:
Der Gottesdienst wird durch Orgel, andere Einzelinstrumente und bis zu 4 Musikern mit erhöhtem Aerosolausstoß (Sänger/Blasinstrumentalisten) unter Wahrung der Mindestabstände gestaltet. Von Gemeindegesang in geschlossenen Räumen wird abgeraten. Er findet, wenn überhaupt, nur nach reiflicher Risikoabwägung statt. In allen Fällen sind die Vorgaben für „Lüftung“ einzuhalten.
Liturgie: