Maskenpflicht während des Gottesdienstes

Maskenpflicht während des Gottesdienstes

Die aktualisierten Corona-Regelungen des Wetteraukreises erzwingen auch für Gottesdienstbesucher Änderungen: Ab 26.10. müssen alle Gottesdienstbesucher die Maske auch während des Gottesdienstes tragen. Lektoren dürfen die Maske erst am Ambo abnehmen. Messdiener sollten die Maske ebenfalls dauerhaft tragen.

Diese Anweisung betrifft auch den Kommuniongang. Dieser sollte mit Maske erfolgen. Das Kommunion-Verzehren muss direkt nach dem Kommunionempfang erfolgen, wobei man die Maske kurz abnehmen darf.