Wir möchten Sie bzgl. der derzeitigen Situation in schwierigen „Corona“ Zeiten informieren. Die Informationen sind den „Dienstanweisungen des Generalvikars Dr.Udo Bentz – Stand 19.03.2020“ entnommen.
1. Die Feier von öffentlichen Gottesdiensten an allen Gottesdienstorten ist verboten. Sobald sich Änderungen ergeben, werden diese rechtzeitig kommuniziert.
2. Die Kirchen sollen nach Möglichkeit geöffnet bleiben, allerdings ausschließlich für das persönliche Gebet. Bitte, achten Sie darauf, dass sich bei der Öffnung der Kirchen keine Menschen versammeln, bzw. sich nicht mehr als maximal zwei Personen darin aufhalten!!! Die Gläubigen werden gebeten, die Gottesdienstübertragungen im Fernsehen, im Radio und im Internet zu nutzen. Anregungen hierzu finden Sie auf der Homepage unter www.bistummainz.de/liturgie und www.bistummainz.de/gottesdienste
3. Erstkommuniongottesdienste und-feiern sind abzusagen. Gemeinsam mit den Eltern wird ein neuer Termin nach den Sommerferien bestimmt.
4. Die Feiern von Taufen (Nottaufen ausgenommen) sind untersagt. Weitere Hinweise im Umgang mit dem Taufsakrament folgen.
5. Auch Trauungen sind untersagt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Mai öffentliche Gottesdienste untersagt bleiben, bzw. hohen Auflagen unterliegen.
6. Beerdigungen können nur noch ohne die Feier eines Requiems im engsten Familienkreis stattfinden. Absprachen – auch mit den Beerdigungsinstituten – sind erforderlich.
7. Sämtliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte von Gruppen, Gremien und Kreisen sind abzusagen.
8. Gruppenfahrten, die in eigener Verantwortung organisiert sind, können nicht stattfinden.
9. Der Betrieb in den Schulen und Kindertagestätten wird eingestellt, es wird jedoch ein Notbetrieb eingerichtet.
10. Veranstaltungen in den Pfarrheimen sind abzusagen.
11. Auch die Kar- und Ostertage unterliegen dem grundsätzlichen Verbot, öffentliche Gottesdienste zu feiern. Derzeit überprüfen die Katholischen Büros im Kontakt mit den
Landesregierungen die Möglichkeiten von Alternativen. Sobald es dazu eine Entscheidung gibt erfolgt eine entsprechende Information.
12. Für Haus- und Krankenkommunion sowie Krankensalbung ist eine besondere eigenverantwortliche Entscheidung der Seelsorger gefordert. Sie werden nur in Notsituationen nach Vereinbarung gespendet.
13. Ich bitte Sie, das Angelusläuten – je nach örtlicher Gegebenheit – dazu zu nutzen, die Menschen zu Hause zum gemeinsamen Gebet (z.B. Vater unser) in den Anliegen dieser besonderen Zeit einzuladen. Dies schafft Verbundenheit untereinander und mit dem Bistum.
14. Es dürfen keine öffentlichen Beichttermine angeboten werden. Beichte kann als Einzelbeichte nach Terminabsprache vereinbart werden und auch nur, wo die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleistet sind.
- Das Pfarrblatt ist auch auf unserer Website zum Herunterladen verfügbar.
- Die Pfarrbüros sind besetzt aber nur telefonisch erreichbar!
• Die Informationen bzgl. der Ostertage erfolgen nach Auskunft des Bistums zu einem späteren Zeitpunkt.In diesen schwierigen Zeiten sind Zusammenhalt und Hilfestellungen gefragt – „Gemeinde sein in der Corona Krise“ (Bischof Bentz). Wer Hilfe benötigt (z.B. um Einkäufe zu erledigen) möge sich bitteim Pfarramt oder bei einem Mitglied des jeweils örtlichen Pfarrgemeinderates zu melden.